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Anfrage zur Barrierefreiheit bei S21 III

Tja, nachdem der Beitrag moderiert werden musste erhielt ich eben die Mail das mein Beitrag nicht online gestellt wird weil die Fragen bereits beantwortet würden in 2 Beiträgen – zu finden hier und hier.

Naja, vielleicht bin ich einfach zu überzeugt das meine Anfrage anders ist, schon weil sie zB viel detaillierter ist – nun denn offenbar ist sie es nicht.
Schade, prinzipiell fand ich diese DirektZu Idee gut, so macht sie aber keinen Sinn irgendwie.

Nun denn, weiß jemand EMail-Adressen der Verantwortlichen? Dann frag ich eben so an… denn Antworten auf meine Fragen erwarte ich mir von den genannten Beiträgen nicht.

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Anfrage zur Barrierefreiheit bei S21 II

noch ein update: der beitrag erscheint jetzt wenn ich auf den Link klicke, vermute mal er ist nach der Freischaltung dann für euch hier zu sehen und abstimmfähig.

Update: Ah in einer der VIER Mails die man nach dem Verfassen und Anmelden erhält steht drin das mein Beitrag zuerst von Moderatoren geprüft werden muss und erst dann freigeschaltet werden kann – nun, man darf gespannt sein a) ob er es wird und b) wann das passiert.

So, endlich ist es geschafft – ich habe die Anfrage endlich zu Ende formuliert und auch die Anregungen via Twitter einfließen lassen. Daraus ergab sich ein sehr langer Text mit sehr vielen Fragen.
Offenbar wird auf diesem Direktzu-Portal immer das beantwortet über das am Meisten abgestimmt wurde, so ganz hab ich das System noch nicht verstanden aber ich habe mich auch noch nicht wirklich eingelesen, also stimmt mal fleißig ab. Auch wenn es bis zum nächsten weiterleitungstermin am 22. wohl nicht mehr schaffbar ist den Beitrag so hoch zu voten vermute ich.

Eigentlich wollte ich jetzt einen Link zum Beitrag setzen, aber ich finde ihn nicht mehr auf der Seite…
Auch der Link der in der „wir haben ihren Beitrag erhalten“ Mail steht führt auf eine „Es wurde kein Beitrag gefunden, stellen Sie sicher dass der Link korrekt ist“ Seite.

Aber ich habe den Text vorher kopiert und notfalls muss ich mich halt dran machen herauszufinden welche Bahnleute da konkret verantwortlich sind und deren Mailfächer damit füllen. Mal sehen … ich will auf jeden Fall Antworten. (auch wenn die wahrscheinlich nur sehr unbefriedigend ausfallen werden, die Fragen müssen gestellt werden)

Hier also mein Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zur Barrierefreiheit des S21-Projekts die in den bisherigen Schlichtungen nicht beantwortet wurden.
Es war die Rede von 5 Aufgängen pro Bahnsteig, wieviele dieser Aufgänge sind Aufzüge und wo liegen diese? Wieder nur an den Enden des Gleises? Und gibt es für Rollstuhlfahrer im Falle eines Aufzugdefektes eiine Alternativmöglichkeit um vom Gleis weg bzw. zum Gleis hin zu kommen oder ist der Rollstuhlfahrer dann auf dem Gleis gefangen ohne sich selbstständig(!) wegbewegen zu können? (auch im Falle einer Notsituation muss es ja eine aufzugunabhängige Lösung geben)
Desweiteren wird die Durchgangsbreite bei den Rolltreppen als zu eng bemängelt, ist bei der Planung die Situation eines vollen Bahnsteiges und durchfahrenden Rollstühlen berücksichtigt worden, enge Bahnsteige können da u.U. ziemlich gefährlich sein.
Wurde mal ausprobiert wie schwierig das zukünftige Gefälle für Rollstuhlfahrer ist? Laut Medienberichten entspricht der Höhenunterschied von Bahnsteigende bis -anfang etwa einem zweigeschossigen Wohnhaus, in jedem Wohnhaus müsste dafür ein Aufzug eingebaut sein für Rollstuhlfahrer, hat man das in der Planungsphase mal z.B. von Rollstuhlfahrern wirklich testen lassen ob das Gefälle über diese Länge des Bahnsteiges zu bewältigen ist, auch mit Gepäck am Rollstuhl (Gefahr des Umkippens)? Oder hat man das wieder nur in der Theorie geplant? (auch vor dem Hintergrund das der Bahnsteig eine Neigung zur Bahnsteigmitte hin hat,denn das erschwert das Fahren ja zusätzlich)
Meines Wissens muss bei Rampen alle 6m ein Zwischenpodest eingebaut sein von 1,50m Länge, sind solche Podeste auf dem Bahnsteig eingeplant? (Musterbauordnung §50 http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)
Wieviele barrierefreie Toiletten wird es geben und vor allem wo? Sind diese ohne Aufzugnutzung erreichbar?
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt sind die geplanten Umsteigezeiten, einen konkreten Plan legte die Bahn bisher leider nicht vor es wurde aber davon gesprochen diese wären ausreichend. Auch für Rollstuhlfahrer? Von H. Leuschel wurde S21 als „ähnlich zum Bahnhof Mainz“ verglichen, dort beträgt laut Mobilitätsservice die MIINDESTumsteigezeit 20(!) Minuten, liegt die verfügbare Zeit darunter lehnt der Mobilitätsservice Hilfe ab. Beim jetzigen Bahnhof beträgt diese nur 15 Minuten.Wird es mir auch zukünftig möglich sein Anschlusszüge zu nehmen oder muss ich erst mal 30 Minuten Aufenthalt unter der Erde einplanen?
Wird es unterlaufbare Treppen bei S21 geben? Das stellt nämliich für Blinde, trotz Blindenleitsystem, eine ziemliche Gefahr dar. Gibt es für Gehörlose digitale Anzeigen mit Laufschrift die zeitgleich zur Ansage sind?
Werden die Tresen des Servicepoints eine niedirigere Stelle haben sodass auch Rollstuhlfahrer ohne Verrenkungen mit dem Personal kommunizieren können?
Wie werden die Servicezeiten des Mobilitätsservices sein? Also zu welchen Uhrzeiten können Rollstuhlfahrer überhaupt noch mit einer Einstiegshilfe rechnen?
Werden im Zuge der Zugneukäufe die wg ETCS notwendig sind endlich Züge mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen angeschafft die das Personal auch bedienen darf? (das ist heute nicht immer der Fall) Vor allem auch Fernzüge die nicht mehr auf den Hublift angewiesen sind.

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, allerdings sind sie für mich und auch andere Behinderte alle sehr wichtig und relevant.

Freundliche Grüße

Ich kann den Text angeblich noch eine Stunde bearbeiten (wenn ich ihn denn mal finde *G*) also theoretisch könnt ihr noch schnell hier schreien wenn es noch was ganz wichtiges ist.

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Anfrage zur Barrierefreiheit bei S21

Die Bahn beantwortet bei diesem Direkt.zu Portal Anfragen der Bürger zu S21 – hab ich nur zufällig entdeckt will ich aber die ganze Zeit schon nutzen um Fragen zur Barrierefreiheit zu stellen, und mit jeder Schlichtung werden es mehr …

Das ich einen Kopfbahnhof generell barrierefreier finde – schon weil man sich nicht auf Technik verlassen muss beim Gleiswechsel – hab ich schon erwähnt, allerdings gibts bei S21 ja noch mehr Fragen … ich feile noch etwas denn die Wortanzahl ist dort nur begrenzt und momentan fehlen zB. noch Umsteigezeiten, Toiletten, Probleme f. Blinde/Gehörlose und auch die Verfügbarkeit des Mobserv – bisher sieht meine anfrage so aus (ich bin aber daran gerade am Schreiben)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zur Barrierefreiheit des S21-Projekts die in den bisherigen Schlichtungen nicht beantwortet wurden.
Es war die Rede von 5 Aufgängen pro Bahnsteig, wieviele dieser Aufgänge sind Aufzüge und wo liegen diese? Wieder nur an den Enden des Gleises? Und gibt es für Rollstuhlfahrer im Falle eines Aufzugdefektes eiine Alternativmöglichkeit um vom Gleis weg bzw. zum Gleis hin zu kommen oder ist der Rollstuhlfahrer dann auf dem Gleis gefangen ohne sich selbstständig(!) wegbewegen zu können? (auch im Falle einer Notsituation muss es ja eine aufzugunabhängige Lösung geben)
Desweiteren wird die Durchgangsbreite bei den Rolltreppen als zu eng bemängelt, ist bei der Planung die Situation eines vollen Bahnsteiges und durchfahrenden Rollstühlen berücksichtigt worden, enge Bahnsteige können da u.U. ziemlich gefährlich sein.
Wurde mal ausprobiert wie schwierig das zukünftige Gefälle für Rollstuhlfahrer ist? Laut Medienberichten entspricht der Höhenunterschied von Bahnsteigende bis -anfang etwa einem zweigeschossigen Wohnhaus, in jedem Wohnhaus müsste dafür ein Aufzug eingebaut sein für Rollstuhlfahrer, hat man das in der Planungsphase mal z.B. von Rollstuhlfahrern wirklich testen lassen ob das Gefälle über diese Länge des Bahnsteiges zu bewältigen ist, auch mit Gepäck am Rollstuhl (Gefahr des Umkippens)? Oder hat man das wieder nur in der Theorie geplant? (auch vor dem Hintergrund das der Bahnsteig eine Neigung zu den Gleisen hin hat,denn das erschwert das Fahren ja zusätzlich)
Meines Wissens muss bei Rampen alle 6m ein Zwischenpodest eingebaut sein von 1,50m Länge, sind solche Podeste auf dem Bahnsteig eingeplant? (Musterbauordnung §50 http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Korrektur-/änderungs-/Erweiterungsvorschläge? Ich würde das gern heute abschicken daher her mit den Vorschlägen 😉

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Mindestumsteigezeiten für Rollstuhlfahrer

Der Mobilitätsservice der Bahn hat tatsächlich schon geantwortet auf meine Frage nach den Mindestumsteigezeiten.
Mainz ist ja lt. H. Leuschel fast gleichartig vom Aufbau wie S21 daher habe ich mal nach der Umsteigezeit dort gefragt und als Vergleich die beiden Kopfbahnhöfe Stuttgart und Frankfurt/Main.

Sehr geehrte Frau Theobald,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Folgende Mindestumstiegszeiten bestehen für Rollstuhlfahrer:

Frankfurt(Main)Hbf: bahnsteiggleich 6 Minuten / mit bahnsteigwechsel 15
Minuten
Mainz Hbf: bahnsteiggleich 6 Minuten / mit bahnsteigwechsel 20 Minuten
Stuttgart Hbf: bahnsteiggleich 7 Minuten / bahnsteigwechsel 15 Minuten /
vom Hbf tief zum Bahnsteig 25 Minuten

Dies bahnsteiggleichen Wechselzeiten werden mir immer ein echtes Rätsel bleiben, mir ist nie klar womit sich solch lange Umsteigezeiten rechtfertigen. (ich brauch ne halbe Minute um 1mal über den Bahnsteig zu fahren, warum die Bahn dann 5,5 plant um mich einzuladen verstehen wohl nur sie)

Aus einer früheren Anfrage hier noch die Zeiten für Saarbrücken, Heidelberg, Mannheim, Darmstadt:

Die Umstiegszeiten auf den Bahnhöfen sind wie folgt:

Darmstadt Hbf:
bahnsteiggleich für Rollstuhlfahrer 5 Minuten
bahnsteigwechsel für Rollstuhlfahrer 20 Minuten

Heidelberg Hbf:
keine geforderten Mindestumstiegszeiten

Mannheim Hbf:
bahnsteiggleich für Rollstuhlfahrer 4 Minuten
bahnsteigwechsel für Rollstuhlfahrer 10 Minuten

Saarbrücken Hbf:
bahnsteiggleich für Rollstuhlfahrer 6 Minuten
bahnsteigwechsel für Rollstuhlfahrer 10 Minuten

Kaiserslautern Hbf:
bahnsteiggleich für Rollstuhlfahrer 6 Minuten
bahnsteigwechsel für Rollstuhlfahrer 10 Minuten

Auffallend ist das die Bahnhöfe mit den ÜBERführungen (Mainz & Darmstadt) deutlich längere Umsteigezeiten haben.

Diese Umsteigezeiten (die ja Minimum sind) bedeuten für Rollstuhlfahrer dass sie sich nur Verbindungen suchen dürfen die diese Zeiten auch gewährleisten, sonst sagt die Bahn man könne den Rollstuhl dort nicht umsteigen lassen und die Sache ist für die Bahn erledigt.

Wenn die Bahn nun also für Fußgänger von einer Mindestumsteigezeit von nur 8(!) Minuten plant weil das so festgelegt wurde von irgendwem und für Rollstuhlfahrer werden 20(!) verlangt kann der Rollstuhlfahrer wohl froh sein wenn er überhaupt den übernächsten Zug erwischen kann. Somit ist die Wischiwaschi-antwort auf die konkrete Frage von H. Geißler dass es geht weil ja der Mobilitätsservice hilft schlicht falsch!!

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Eingeordnet unter Alltag, Ärger, S21

Liebe Bahn,

… als interessierter Bürger verfolge ich die Schlichtungsgespräche zu Stuttgart 21.
Heute stellte Herr Geißler dann für mich DIE Fragen aller Fragen (ja, ich weiß – rein persönliche Motive 😉 )

Heißt das Rollstuhlfahrer müssen gleich den übernächsten Zug nehmen weil sie den nächsten nicht erwischen?

Der Mann von der Bahn dessen Name ich nicht gehört hab (und nicht gesehen weil anderes Fenster im Vordergrund, es war aber glaub ich der Herr Leuschel) stockte deutlich und musste erst sichtbar seine Gedanken sortieren, Treffer versenkt Herr Geißler. Dann sagte er „Unsere …. moobiilitäätseingeschränkten Reisende …. ….. können natürlich umsteigen, es gibt an jedem Gleis Aufzüge … und das klappt auch heute schon, wir haben da … den Mobilitätsservice … und wenn man sich da vorher anmeldet dann klappt das auch“

Äh ja … Frage von Herrn Geißler nicht beantwortet … laut dem Herrn von der Bahn ist die Mindestumsteigezeit für „Läufer“ 8 Minuten wie er 2 Sätze vorher sagte …

Die von der Bahn und ihrem Mobilitätsservice je nach Bahnhof festgelegten Mindestumsteigezeiten liegen bei einem Bahnsteigwechsel nach meiner Erfahrung zwischen 10 und 20(!) Minuten. Hat man also eine Verbindung die nur 9 Minuten Umsteigezeit erlaubt dann sagt die Bahn „nein, da können Sie nicht umsteigen“ – das bedeutet man kann erst den danach folgenden Zug nehmen – das ist auch heute schon Realität auf Durchgangsbahnhöfen.

Die ach so gepriesene Anmeldung beim Mobilitätsservice muss mindestens(!) 24h VOR der geplanten Reise erfolgen (und die Reise darf auch nur an Bahnhöfe gehen an denen schon Rotkäppchen stationiert sind, andere Bahnhöfe sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar), meldet man sich nicht rechtzeitig an (für Fahrten am Montag muss das also bis spätestens Samstag 15 Uhr passeiren) dann nimmt die Bahn einen nicht mit weil man nicht angemeldet ist, auch wenn man deutlich vor der Zugabfahrt am Bahnhof ist.
Wenn man Glück hat und lange diskutiert dann kann man evtl. auch noch in den Zug, aber nur wenn der Servicepoint gerade gnädig ist.

Und das betrifft alle Züge in die man nicht selbstständig einsteigen kann, also den Regional- und Fernverkehr und auch eigentlich die meisten :/.

ich habe die Bahn nun mal gefragt wie die Mindestumsteigezeiten für Stuttgart Hbf, Frankfurt/Main Hbf und Mainz Hbf (lt Aussage des Bahners wäre der Aufbau des neuen Tiefbahnhofs ähnlich wie in Mainz) aussehen.

Nur mal so als Vergleich: In der Schweiz meldet sich der Rollstuhlfahrer 1 Stunde(!) (auf manchen Bahnhöfen auch 2 Stunden) vorher telefonisch an und darf dann fahren, die Deutsche Bahn braucht mindestens 24 Stunden.
Die Telefonnummer zur Anmeldung der Reise ist in der Schweiz kostenlos, in Deutschland zahlt man 14cent pro Minute.
Die Mobilitätszentrale der Schweiz hat von 6 Uhr – 22 Uhr geöffnet und ermöglicht an manchen Bahnhöfen/Linien Umstiege bis 24 Uhr.
Die deutsche Mobilitätsservicezentrale ist telefonisch von 8-20 Uhr erreichbar (Samstag 8-16 Uhr) und Hilfe am Bahnhof wird meiner Erfahrung nach so bis 20-21 Uhr gewährt unabhängig von den Linien.

Zu der Aussage des Bahnmenschen, dass das Umsteigen immer klappt, wenn man angemeldet ist kann ich nur sagen, dass ich bei 2 von 3 Fahrten nach Frankfurt Anfang Oktober nach Halt des Zuges jeweils 10-15 Minuten im Zug stand weil die Rotkäppchen mich entweder völlig vergaßen oder aber an den alten Zug (mit 3-4 steilen Stufen an allen Türen) ohne den Hublift kamen. Und ich war ordnungsgemäß angemeldet (für die Fahrt am Freitag morgen am Mittwoch Abend angemeldet) und hatte auch angemeldet dass ich einen Hublift benötige.
Soviel zum Thema „das klappt immer“.
Jeden Anschlusszug hätte ich gnadenlos verpasst, denn das Ausladen dauerte ja nochmals mehre Minuten.

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